Mann stürzt auf Glatteis

Glatteis beim Hinterausgang eines Hauses – wer haftet dem Mieter bei Sturz?

Im hier gegenständlichen Fall nimmt der OGH dazu Stellung, ob ein Mieter bei einem glatteisbedingten Sturz im Bereich des Hintereingangs einer Liegenschaft den Vermieter oder das von diesem beauftragte Winterdienstunternehmen wegen mangelhafter Streuung in Anspruch nehmen kann.

Hier geht es zum vollständigen Urteilstext

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