Schild mit Hinweis auf Grundstücksverkauf

Grundstückskauf – was ist zu beachten?

Ein eigenes Haus zu bauen steht immer noch weit oben auf der Wunschliste vieler Menschen. Hat
man für sich die wichtigsten Parameter (Größe, Lage, Ausrichtung, usw.) einmal festgelegt, geht es an
die Suche nach dem passenden Grundstück. Bevor man jedoch einen Kaufvertrag für ein Grundstück
unterzeichnet, sollten unbedingt die Grundlagen genau geprüft werden!

Grundbuchsauszug einholen

Der erste Schritt jeder Erhebung sollte mit einem aktuellen Grundbuchsauszug beginnen. Aus
diesem sind zum Beispiel der derzeitige Eigentümer, das Flächenausmaß, etwaige Belastungen
(Dienstbarkeiten, Reallasten, Pfandrechte, usw.) und öffentliche Beschränkungen (zB
Flugsicherheitszone, Denkmalschutz, usw.) ersichtlich. Hinterfragen Sie etwaige Belastungen (zB
Wegerechte) da sich daraus evtl. Beschränkungen für die geplante Bebauung ergeben können!

Besichtigung vor Ort

Es gilt der allgemeine Grundsatz: Nie ein Grundstück ohne vorherige Besichtigung kaufen! Es sind zB nicht alle Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch ersichtlich (sog. außerbücherliche Dienstbarkeiten). Läuft etwa
ein Steig/Weg über Ihr gewünschtes Grundstück oder befindet sich darauf ein Kanaldeckel sollte dies
Anlass zu weiteren Erhebungen geben, da diese die geplante Bebauung zumindest be- oder sogar
verhindern könnten. Hinterfragen Sie beim Verkäufer, ob es hierfür irgendwelche
Unterlagen/Vereinbarungen gibt, denn oft können damit auch Kostenbelastungen (zB
Instandhaltungskosten) und/oder Haftungen verbunden sein!

Wie sehen die aktuelle Flächenwidmung und der Bebauungsplan aus?

Zumeist hat man bei der Suche auch schon eine ungefähre Vorstellung davon, was auf dem
Grundstück errichtet werden soll. Es ist daher notwendig, die raumordnungsrechtlichen Grundlagen
zu überprüfen, ob diese in der aktuell vorliegenden Form die gewünschte Bebauung überhaupt
zulassen. Kann Ihr geplantes Haus nach dem für dieses Grundstück aktuell geltenden
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan errichtet werden? In vielen Ländern sind diese Informationen
bereits online verfügbar. Wenn nicht, erhalten Sie die notwendigen Auskünfte auch bei der
zuständigen Gemeinde. Ein Gespräch ist in jedem Fall empfehlenswert, da es vielleicht auch noch
andere Besonderheiten und Informationen betreffend das Grundstück gibt, die für Sie relevant sein
könnten bzw. Ihnen der Verkäufer vielleicht absichtlich nicht gesagt hat.

Sollte für Ihr geplantes Vorhaben noch eine Umwidmung des Grundstücks oder die Erlassung eines
Bebauungsplans
notwendig sein, planen Sie die entsprechende Zeit dafür ein. Anzuraten wäre auch
im Kaufvertrag ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu verankern, sollte die benötigte Umwidmung
binnen eines gewissen Zeitraums nicht erfolgen. Was nützt Ihnen ein Grundstück, auf dem Sie nicht
Ihr Traumobjekt errichten können?

Bedrohen Naturgefahren mein künftiges Grundstück?

Je nach Region, kann das Grundstück auch in einem von Hochwasser, Muren, Lawinen, Steinschlag,
usw. betroffenen Gebiet liegen. Hierüber werden entsprechende Gefahrenzonenpläne angefertigt,
welche Sie zumeist digital abrufen können. Sollte dies nicht möglich sein, so können diese auch vor
Ort in der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.

Auf- und Erschließung des Grundstücks

Verfügt das Grundstück über eine entsprechende Zufahrt? Ist diese auch rechtlich gesichert? Wenn
nicht, dann müssen Sie sich die Frage stellen, wie Sie eine solche bekommen. Sind Sie dabei auf das
Wohlwollen eines Nachbarn angewiesen, der Sie über sein Grundstück auf das Ihre zufahren lassen
müsste, dann lassen Sie lieber gleich die Finger davon.

Ist das Grundstück bereits mit Strom, Gas, Wasser und Kanal erschlossen? Wenn nicht, müssen Sie
hierfür ein zusätzliches Budget einplanen!

Tipp: Oft ist der Grundstückskauf die größte und einzige Großinvestition im Leben so mancher.
Sparen sie daher nicht am falschen Platz und lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten. Dieser
kennt sich in der Materie aus und haftet Ihnen gegenüber für eine einwandfreie Arbeit!

von Dr. Daniel Köll, MSc, redaktion@immobilien.blog

One comment

  1. Schlussendlich bestimmt die Nutzungsdichte – wieviel gebaut werden darf – und die Nutzungsart – Wohnen oder Gewerbe – den Wert vom Grunstück. Dies muss zwingend vor dem Kauf geklärt werden.

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