Kauf- und Wohnungseigentumsverträge enthalten manchmal sog. “Vorwegzustimmungen” für den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses. Wie ist der Umfang dieser Zustimmung auszulegen?
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Kauf- und Wohnungseigentumsverträge enthalten manchmal sog. “Vorwegzustimmungen” für den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses. Wie ist der Umfang dieser Zustimmung auszulegen?
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Der Kauf einer Bestandsimmobilie wird häufig mit baulichen Risiken gleichgesetzt. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass die größten Herausforderungen nicht auf der Baustelle entstehen, sondern lange davor.
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