Lange Bauverfahren erhöhen das Rechtsänderungsrisiko für den Bauwerber.
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Lange Bauverfahren erhöhen das Rechtsänderungsrisiko für den Bauwerber.
weiterlesenIm gegenständlichen Fall hat ein Vater in der Mietwohnung seiner Tochter aus Gefälligkeit eine neue, aber – wie sich später herausstellte – unpassende Armatur bei der Küchenspüle montiert. Da er kein Installateur ist hat er nicht erkannt, dass er anstatt einer Niederdruckarmatur eine Hochdruckarmatur eingebaut hat.
weiterlesenDie Verlegung einer elektrischen Leitung samt eigenem Zähler und der “Wallbox” in technisch einfacher Ausführung ist eine sog. “privilegierte Änderung”.
weiterlesenDer Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen…
weiterlesenIm hier gegenständlichen Fall steht in einer Wohngegend an der Grundstücksgrenze eine Hecke aus 70,
weiterlesenZahlungen für die Aufgabe von (Mit-)Mietverhältnissen sind sog. “verbotene Ablösen”!
weiterlesenIn der Wohnung einer Mieterin trat sog. “Schwarzstaub” auf, dessen Bildung darauf zurückzuführen ist, dass
weiterlesenNach den ABH besteht im Fall eines Wohnungswechsels für die neue Wohnung Versicherungsschutz.
weiterlesenNur weil eine elektrische Anlage nicht der ETV entspricht, bewirkt das allein noch keine Unbrauchbarkeit der Wohnung!
weiterlesenGerüche, die etwa beim Abbraten von Fleisch in einem “Heurigen” entstehen sind in einem Weinbaugebiet als geradezu ortsüblich anzusehen.
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