Installation einer Wallbox für E-Auto im Wohnungseigentum

Der OGH hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass die Verlegung einer elektrischen Leitung samt eigenem Zähler und der “Wallbox” in technisch einfacher Ausführung, die nur einphasiges Laden eines E-Autos (mit 3,7 kW) ermöglicht, als sog. “privilegierte Änderung” keines Nachweises der Verkehrsüblichkeit oder des wichtigen Interesses des Wohnungseigentümers bedarf.

Hier geht es zum gesamten Urteilstext.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert