Starke Rauchentwicklung beim Grillen am Balkon - IMMOBILIEN.Blog

Grillen im Garten oder auf dem Balkon: Erlaubt oder nicht?

Grillen im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse, an einem lauen Sommerabend … Familie und Freunde treffen, ungezwungen plaudern … Es gibt wohl kaum etwas, das uns an warmen Tagen oder Abenden mehr Freude bereitet. Allerdings: Für das Grillen im Garten, auf dem Balkon oder im Innenhof gibt es zwar kein gesetzliches Verbot. Aber es gibt Einschränkungen, die jeder Grillmeister und seine Gäste beachten sollten.

Gesetzliche Einschränkungen zum Grillen im Garten oder auf dem Balkon


Ist die Feier auch noch so schön – bitte beachten Sie im Sinne einer guten Nachbarschaft folgende Gesetze und Verordnungen:

§ 364 Absatz 2 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)

Indirekte Einwirkungen wie Rauch, Geruch und Lärm auf Nachbargrundstücke sind beim Grillen im Garten untersagt, wenn sie das gewöhnliche Maß überschreiten. Dafür muss allerdings eine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung des Grundstücks vorliegen – etwa extreme Rauchentwicklung. In einem solchen Fall kann der Nachbar gegen den Verursacher mit einer Unterlassungsklage vorgehen. Als Maßstab wird immer das Empfinden eines Durchschnittsmenschen herangezogen.

Ortspolizeiliche Verordnungen, Landespolizeigesetz und mehr

Neben dem ABGB können ortspolizeiliche Verordnungen Grill- und Ruhezeiten festlegen. Auch in diversen Landesgesetzen (zum Beispiel Feuerpolizei-, Luftreinhaltegesetz, Landespolizeigesetz, Bauordnung, und so weiter) sind Regeln enthalten.

Grillen auf dem Balkon in einer Mietwohnung

Bitte werfen Sie als Mieter in erster Linie einen Blick in Ihren Mietvertrag und in die Hausordnung. Hier sind in vielen Fällen Grillverbote festgeschrieben oder auch bestimmte Grillzeiten festgelegt. Wenn Sie sich als Mieter nicht an die Hausordnung halten, droht im schlimmsten Fall die Kündigung. Finden sich keine derartigen Bestimmungen, ist das Grillen am Balkon grundsätzlich erlaubt.

Bei Problemen mit Wohnungsnachbarn, die rücksichtlos auf dem Balkon grillen, können sich Mieter unter Berufung auf § 1096 ABGB an den Vermieter wenden. Wenn das Mietobjekt nicht so genutzt werden kann wie vertraglich vereinbart (dazu zählt auch Lärm- oder Geruchsbelästigung), hat der Mieter gegebenenfalls auch das Recht auf Mietzinsminderung.

Grillen auf dem Balkon in einer Eigentumswohnung

Auch für Wohnungseigentümer gilt die Hausordnung, die von der Mehrheit der Eigentümer bestimmt wird. Wenn Wohnungseigentümer sich rücksichtslos, anstößig oder grob ungehörig gegenüber den übrigen Hausbewohnern oder Wohnungseigentümern verhalten, kann von der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer sogar die Klage auf Ausschluss aus der Eigentümerschaft eingebracht werden (§ 36 WEG).

Grillen im Garten oder auf dem Balkon: So klappt’s mit den Nachbarn

Gas- oder Elektrogrills stören im Sinne verminderter Rauchentwicklung die Wohnungsnachbarn am wenigsten. Berücksichtigen Sie dies am besten bei der Anschaffung eines neuen Grillers! Außerdem gilt: „Mit dem Reden kommen die Leut‘ zamm.“ Wenn Sie ein Grillfest planen, informieren Sie Ihre Nachbarn am besten rechtzeitig! Laden Sie sie vielleicht auch dazu ein, auf einen kleinen Schluck oder eine Kostprobe vorbeizukommen. Kniffe wie diese beugen etwaigen Unstimmigkeiten garantiert vor!

von Dr. Daniel Köll, MSc, redaktion@immobilien.blog

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert