Keine unzulässige (Geruchs-)Immission durch Heurigen

Der OGH hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass die Gerüche, die etwa beim Abbraten von Fleisch in einem “Heurigen” entstehen, in einem Weinbaugebiet geradezu ortsüblich und daher vom Eigentümer der Nachbarliegenschaft hinzunehmen sind.

Hier geht es zum gesamten Urteilstext.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert