Keine Zahlung für die Aufgabe von Mit-Mietrechten!

Verspricht ein Mit-Mieter dem anderen Mit-Mieter für die Aufgabe der Mit-Mietrechte, damit dieser schlussendlich alleiniger Mieter wird, eine Zahlung, dann handelt es sich um eine sog. “verbotene Ablöse” nach dem Mietrechtsgesetz (MRG)

Hier geht es zum gesamten Urteilstext.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert