Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht

Der Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) der im gegenständlichen Fall ebenfalls eine schadenskausale Sorgfaltswidrigkeit bei der Überwachung der Ausführungsarbeiten anzulasten ist, ist gemäß § 1302 iVm § 896 ABGB grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Hier geht es zum gesamten Urteilstext.

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