Der Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) der im gegenständlichen Fall ebenfalls eine schadenskausale Sorgfaltswidrigkeit bei der Überwachung der Ausführungsarbeiten anzulasten ist, ist gemäß § 1302 iVm § 896 ABGB grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
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