Die Novellierung wurde angesichts technischer Fortschritte und geänderter Rahmenbedingungen sowie zur Umsetzung von Regelungen der RL 2018/2002/EU notwendig. Da nunmehr auch die Abrechnung von „Kälte“ mit umfasst ist, lautet der neue Kurztitel des Gesetzes „Heiz- und Kälteabrechnungsgesetz (HeizKG)“. Hier im Blog zusammengefasst die wesentlichsten Änderungen.
weiterlesen![Novelle zum Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)](https://www.immobilien.blog/wp-content/uploads/2021/06/HeizKG-850x550.jpg)