Die Novellierung wurde angesichts technischer Fortschritte und geänderter Rahmenbedingungen sowie zur Umsetzung von Regelungen der RL 2018/2002/EU notwendig. Da nunmehr auch die Abrechnung von „Kälte“ mit umfasst ist, lautet der neue Kurztitel des Gesetzes „Heiz- und Kälteabrechnungsgesetz (HeizKG)“. Hier im Blog zusammengefasst die wesentlichsten Änderungen.
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