Kauf- und Wohnungseigentumsverträge enthalten manchmal sog. “Vorwegzustimmungen” für den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses. Wie ist der Umfang dieser Zustimmung auszulegen?
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Kauf- und Wohnungseigentumsverträge enthalten manchmal sog. “Vorwegzustimmungen” für den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses. Wie ist der Umfang dieser Zustimmung auszulegen?
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