Haushaltsversicherung beim Wohnungswechsel

Nach den allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH) besteht im Fall eines Wohnungswechsels des Versicherungsnehmers für die neue Wohnung Versicherungsschutz, sofern der Vertrag nicht vor und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzugs gekündigt wird.

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