„Mietnomaden“ – Was kann ich als Vermieter dagegen tun?

„Mietnomaden“ – Was können Vermieter dagegen tun?

Wer eine Immobilie zur Vermietung anbietet und diese vermietet hat, muss bei der Wahl des Mieters sehr gründlich sein. Nichts ist schlimmer, als wenn die eigene Immobilie vermietet ist, die Mieteinnahmen jedoch ausbleiben. Solche „Mietnomaden“ sind von Vermietern stark gefürchtet. Aber was können Vermieter gegen Mietnomaden wirklich tun?

Mietnomaden erkennen

Die vermutlich wichtigste zugleich aber auch schwierigste Sache ist es, Mietnomaden von vornherein zu erkennen. Das ist zwar nicht immer einfach, jedoch können bestimmte Kriterien helfen, den Großteil davon auszusortieren. Eines der wichtigsten Hilfsmittel ist die Bonitätsauskunft der Mietinteressenten einzufordern (zB  SCHUFA Creditreform, KSV, usw.).

Da Mietnomaden oft keinen festen Wohnsitz haben, sollte der Ausweis überprüft werden. Zudem sollte der Vormieter kontaktiert werden. Möchte der Mietinteressent diesen nicht nennen, so besteht definitiv ein Grund zum Misstrauen.

Als weiteres „Hilfsmittel“ kann die vor Mietbeginn zu bezahlende Kaution als Barzahlung bzw. Übergabe durch ein Sparbuch angenommen werden, anstatt eine Kautionsversicherung. Wird der zukünftige Mieter dies nicht machen wollen oder Liquiditätsprobleme nennen, dann sollte man auf jeden Fall misstrauisch werden!

Bei den Mietnomaden gibt es bestimmte Wohnungen, die sehr begehrt sind. Gerade Städte mit einem hohen Leerstand sind Ziele dieser Personen. Denn, wenn die Mietobjekte lange Zeit leer stehen, so freuen sich die Vermieter, dass sich überhaupt Mietinteressenten melden.

Begehrte Wohnungen von Mietnomaden

Bei den Mietnomaden gibt es bestimmte Wohnungen, die sehr begehrt sind. Gerade Städte mit einem hohen Leerstand sind Ziele dieser Personen. Denn, wenn die Mietobjekte lange Zeit leer stehen, so freuen sich die Vermieter, dass sich überhaupt Mietinteressenten melden.

Wohnungen, welche ohne Immobilienmakler vermietet werden und somit von privat, sind ebenfalls häufig ein gutes Ziel. Denn ein Immobilienmakler könnte mit seinem professionellen Prüfprozess dafür sorgen, dass er herausfindet, dass es sich um einen Mietnomaden handelt. Einer privaten Person ist es evtl. nicht so einfach möglich.

Mietnomaden melden und eine allgemeine Datenbank?

Auch wenn man als Vermieter einen Mietnomaden in seiner Wohnung hatte und diesen losgeworden ist, so könnte man diesen theoretisch auf unterschiedlichen Plattformen im Internet preisgeben. Aber Achtung: Hier gibt es datenschutzrechtliche Bestimmungen, die dem entgegenstehen, weshalb dies kein zu empfehlendes Mittel darstellt!

Der korrektere Weg wäre, den Mietnomaden bei der örtlichen Polizei wegen Betrugs anzuzeigen. Diese kann dann entsprechende Schritte einleiten.

Mietnomaden loswerden, aber wie?

Einen Mietnomaden aus der eigenen Immobilie zu entfernen, ist nicht sonderlich einfach. Denn, diese legen es gerade darauf an, dass sie „herausgeklagt“ werden. Natürlich kann der Mieter aufgrund von ausstehenden Zahlungen gekündigt werden, dass dieser deswegen jedoch auszieht, ist noch lange keine Garantie.

Ist der Mieter innerhalb der gesetzten Frist nicht ausgezogen, so muss ein Räumungsprozess samt gerichtlicher Räumung eingeleitet und durchgeführt werden. Dieser gesamte Prozess kann jedoch bis zu einem Jahr – oder auch länger – dauern, je nach Auslastung des Gerichts und „Wehrhaftigkeit“ des Mieters.  Eine allfällige Kaution ist bis dahin längst aufgebraucht!

Mietnomade ist ausgezogen, wie geht es weiter?

Wenn der Mietnomade nun endlich aus der Immobilie raus ist, kann der Zustand begutachtet werden. In der Regel hinterlassen Mietnomaden das Haus oder die Wohnung in einem sehr verwahrlosten und zugemüllten Zustand.

n der Regel hinterlassen Mietnomaden das Haus oder die Wohnung in einem sehr verwahrlosten und zugemüllten Zustand.

Jetzt heißt es, entweder aufräumen und bei Bedarf sanieren oder Immobilienwert ermitteln und verkaufen. Hier kommt es darauf an, mit welchen Kosten die Sanierung verknüpft ist. Steht der Verkauf des Objektes im Vordergrund, ist eine Sanierung oft nicht mehr lohnenswert.

Viel besser ist es, wenn die neuen Eigentümer sich das Objekt so herrichten, wie es ihnen gefällt. In jedem Fall sollte hier eine Begutachtung stattfinden, entweder über einen Gutachter oder Immobilienmakler.

Wenn ein Immobilienmakler eingeschaltet wird, kann er noch zahlreiche Tipps geben, wie er die Lage einschätzt und welcher Kaufpreis als realistisch angesehen werden kann. Zudem kann der Wert der Immobilie eventuell durch kleine Arbeiten erhöht werden.

Dies muss jedoch immer vor Ort und Fall begutachtet werden, sodass es sich lohnt. Daher ist es besser, wenn eine Aussortierung im Vorfeld geschieht und Mietnomaden frühzeitig erkannt werden. Andernfalls kann es sehr teuer werden!

Gastbeitrag zur Verfügung gestellt von von:

Eugen Grinschuk

CoFounder & Inhaber

https://www.diva-consulting.com/

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