Die Verlegung einer elektrischen Leitung samt eigenem Zähler und der “Wallbox” in technisch einfacher Ausführung ist eine sog. “privilegierte Änderung”.
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Die Verlegung einer elektrischen Leitung samt eigenem Zähler und der “Wallbox” in technisch einfacher Ausführung ist eine sog. “privilegierte Änderung”.
weiterlesen“Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte”. Speziell bei der Präsentation von Immobilien steckt besonders viel Wahrheit in dieser Binsenweisheit.
weiterlesenDer Regress des Bauunternehmers gegen die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen…
weiterlesenBestandteile von Schimmelpilzen finden sich überall in unserer Atemluft. Nicht jeder ist jedoch schädlich!
weiterlesenIm hier gegenständlichen Fall steht in einer Wohngegend an der Grundstücksgrenze eine Hecke aus 70,
weiterlesenZahlungen für die Aufgabe von (Mit-)Mietverhältnissen sind sog. “verbotene Ablösen”!
weiterlesenIn der Wohnung einer Mieterin trat sog. “Schwarzstaub” auf, dessen Bildung darauf zurückzuführen ist, dass
weiterlesenNach den ABH besteht im Fall eines Wohnungswechsels für die neue Wohnung Versicherungsschutz.
weiterlesenAchtung beim Immobilienkauf in Italien: Die Abwicklung und die dabei anfallenden Gebühren unterscheiden sich grundlegend zu jenen in Österreich!
weiterlesenNur weil eine elektrische Anlage nicht der ETV entspricht, bewirkt das allein noch keine Unbrauchbarkeit der Wohnung!
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