Der Vermieter hat das Recht, das Bestandverhältnis ungeachtet der vereinbarten Dauer und
ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig
aufzulösen.

Der Vermieter hat das Recht, das Bestandverhältnis ungeachtet der vereinbarten Dauer und
ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig
aufzulösen.
Wie sich manche Familien über mehrere Jahrzehnte – völlig im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen – Wohnungen sichern….
weiterlesenFür das Bankgespräch sollte man sich bereits vorher über die anfallenden Gesamtkosten (Kaufpreis samt aller
Nebenkosten!) im Klaren sein.
Ärger mit dem Schatten von Nachbars Bäumen? So geht es tatsächlich vielen Grundstücksbesitzern! Was kann ich tun?
weiterlesenFür das Grillen im Garten, auf dem Balkon oder im Innenhof gibt es zwar kein gesetzliches Verbot. Aber es gibt Einschränkungen, die jeder Grillmeister und seine Gäste beachten sollten.
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