Schattenwurf durch eine Hecke aus 70 Fichtenbäumen

Im hier gegenständlichen Fall steht in einer Wohngegend an der Grundstücksgrenze eine Hecke aus 70, eng gepflanzten Fichtenbäumen mit einer Höhe von 12 bis 15 Metern. Es geht hier also um das Thema der „negativen Immissionen“ durch Lichtentzug. Was jedoch den Einen oder Anderen doch zum Nachdenken bringt: der Schattenwurf der Bäume war dem Kläger bereits beim Ankauf des Grundstückes bekannt. Dem wurde aber vom Gericht keine entscheidende Bedeutung zugemessen.

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