Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 2.11.2022 (5Ob124/22d) eine bisher von Bauträgern in der Praxis häufig praktizierte Vorgehensweise als rechtlich unzulässig erklärt.
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Soll das eigene Haus verkauft werden, führt kein Weg an einem Immobilien Exposé vorbei. Dieses dient als Visitenkarte der Immobilie und erzeugt ein erstes Interesse bei möglichen Käufern.
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Klären Sie unbedingt die Grundlagen und Umstände, bevor Sie einen Kaufvertrag über ein Grundstück unterschreiben!
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Für das Bankgespräch sollte man sich bereits vorher über die anfallenden Gesamtkosten (Kaufpreis samt aller
Nebenkosten!) im Klaren sein.